Suchfunktion
Das Registergericht Freiburg, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg
("Bankhaus Mayer" gegenüber dem Hauptbahnhof / Busbahnhof)
Telefon - Infothek: 0761 / 205-1916 + 205-1917
Per Fax:
0761 / 205-1950
Per E-Mail: Register@AGFreiburg.justiz.bwl.de
Infothek im 1. OG des Registergerichts
Die Infothek des Registergerichts übernimmt eine Lotsenfunktion und soll dem rechtssuchenden Publikum das Zurechtfinden beim
Register-
gericht vereinfachen. Zusätzlich unterstützt eine EDV-Vernetzung die Infothek bei der Auskunftserteilung. Sie können
hier Einsicht in die Registerkarten nehmen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Anfragen (auch per E-Mail) zu Rechtsträgern nur beantwortet werden können, wenn diese die
vollständigen Kontaktdaten (Vor- und Zuname, Anschrift, Telefon/Fax/E-Mail-Adresse, etc.) und die Firma / den Namen des betroffenen
Rechtsträgers (Firma, Gesellschaft, Verein; idealerweise auch die Registernummer) enthalten. Entsprechendes gilt für neu zu gründende Rechtsträger und Anfragen allgemeiner Art: Wenden Sie sich vor einer solchen Anfrage bei uns bitte zunächst an eine Angehörige bzw. einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe oder einen Notar / eine Notarin. |
Beglaubigte und unbeglaubigte Ausdrucke aus den Registern sind grundsätzlich schriftlich, per E-Mail (Adresse siehe oben) bzw. per Fax (0761 / 205-1950) anzufordern.
Bitte beachten Sie dazu, insbesondere zur Anforderung per E-Mail, diesen Hinweis.
Zur elektronischen Einreichung von Dokumenten zum Handelsregister beachten Sie bitte diese Hinweise.
Die Zuständigkeit richtet sich nach der letzten Endziffer bzw. den beiden letzten Ziffern der Registernummer bzw. der
Geschäftsnummer:
Im Zusammenhang mit den Bekanntmachungen aus den beim
Amtsgericht Freiburg geführten Registern beachten Sie bitte, dass die Kosten ausschließlich durch die
Landesoberkasse Baden-Württemberg in Rechnung gestellt werden. Bitte verwechseln Sie Angebote Dritter in Rechnungsform nicht mit der Abrechnung dieser Gerichtskosten. Ergänzend verweisen wir auf diesen Warnhinweis der Landesjustiverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz. |
