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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Strafsachen und Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Das Amtsgericht ist als Vollstreckungsgericht zuständig für alle Vollstreckungssachen, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Die Zuständigkeit für Familiensachen, Insolvenzsachen, Schöffengerichts-, Jugendschöffengerichtssachen, Zwangsversteigerung- und Zwangsverwaltungssachen und Landwirtschaftssachen sind beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen konzentriert.
Handelsregister und Vereinsregister für den Amtsgerichtsbezirk St. Blasien werden beim Amtsgericht - Registergericht - Freiburg geführt.
Weitere Informationen zu den Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".